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§ 5 ApoG - Ohne Erlaubnis betriebene Apotheke

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
Amtliche Abkürzung
ApoG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-2

Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.