§ 5 ApoG - Ohne Erlaubnis betriebene Apotheke
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- Amtliche Abkürzung
- ApoG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2121-2
Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.