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§ 6 HmbPSchG - Berichterstattung des Senats

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)
Amtliche Abkürzung
HmbPSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2120-4

Der Senat berichtet der Bürgerschaft alle drei Jahre über die Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes.