§ 189 NSchG - Volle Halbtagsschule

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

Zum 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen können bis zum 31. Juli 2006 fortgeführt werden. Über ihre vorzeitige Aufhebung entscheidet der Schulträger.