§ 5 BSWAG - Planungszeitraum
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- BSWAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 933-12
Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfjahrespläne auf. Die Fünfjahrespläne bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ausbauplänen für die Bundesschienenwege.