§ 6 BSWAG - Unvorhergesehener Bedarf
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- BSWAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 933-12
Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.