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§ 10 HeizkostenV - Überschreitung der Höchstsätze

Bibliographie

Titel
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
Amtliche Abkürzung
HeizkostenV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-4-4

Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt.