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§ 10 HafenVSG - Verunreinigungen und Beschädigungen

Bibliographie

Titel
Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HafenVSG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
9501-1

Es ist verboten, Ufer, Uferbefestigungen sowie sonstige Hafen- oder Schifffahrtsanlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen.