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  • ab 12.06.2021 (aktuelle Fassung)

§ 13 LVOPol - Auswahlverfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei - LVOPol)
Amtliche Abkürzung
LVOPol
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
203012

(1) Der Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen geht ein Auswahlverfahren voraus.

(2) Das Auswahlverfahren stellt fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind und legt die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe der Praktikumsplätze durch Vergabe eines Rangordnungswerts fest.

(3) Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.