§ 13 HZG NW 1993
Bibliographie
- Titel
- Zweites Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993)
- Amtliche Abkürzung
- HZG NW 1993
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 221
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.
(3) Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages tritt das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW - HZG NW 1986) vom 11. März 1986 (GV NW S. 218) außer Kraft. Verordnungen, die auf seiner Grundlage erlassen wurden, bleiben bis zum Erlass der entsprechenden Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes in Kraft.
(4) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 30. September 2009 außer Kraft.