§ 13 HZG NW 1993

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993)
Amtliche Abkürzung
HZG NW 1993
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages tritt das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW - HZG NW 1986) vom 11. März 1986 (GV NW S. 218) außer Kraft. Verordnungen, die auf seiner Grundlage erlassen wurden, bleiben bis zum Erlass der entsprechenden Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes in Kraft.

(4) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 30. September 2008 außer Kraft.