§ 7 BezVWG - Ausschluss vom Wahlrecht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
- Amtliche Abkürzung
- BezVWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 111-3
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.