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§ 7 BezVWG - Ausschluss vom Wahlrecht

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Amtliche Abkürzung
BezVWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
111-3

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.