§ 1 HG 2013/2014 - Feststellung des Haushaltsplanes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014 - HG 2013/2014)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2013/2014
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-4s
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:
- 1.
10.318.623.500 Euro für das Haushaltsjahr 2013,
- 2.
10.469.231.300 Euro für das Haushaltsjahr 2014.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:
- 1.
1.989.575.700 Euro für das Haushaltsjahr 2013,
- 2.
1.369.692.800 Euro für das Haushaltsjahr 2014.