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§ 1 HG 2013/2014 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014 - HG 2013/2014)
Amtliche Abkürzung
HG 2013/2014
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4s

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

  1. 1.

    10.318.623.500 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

  2. 2.

    10.469.231.300 Euro für das Haushaltsjahr 2014.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

  1. 1.

    1.989.575.700 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

  2. 2.

    1.369.692.800 Euro für das Haushaltsjahr 2014.