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  • ab 27.10.2022 (aktuelle Fassung)

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1103

Vom 18. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 956, 992)

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1989 - VerfGHG - (GV. NRW S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes und des Landesbeamtengesetzes im Zusammenhang mit einer weiteren Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2022 (GV. NRW S. 231), hat sich der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 18. Oktober 2022 nachstehende Geschäftsordnung gegeben.

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Organisation und Verwaltung
Verfassungsrichteramt1
Außenvertretung, Verwaltung2
Geschäftsstelle3
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter4
Geschäftsregister, Allgemeines Register5
Führung der Akten, Akteneinsicht und Archivierung6
Veröffentlichung der Entscheidungen7
Amtstracht8
Siegel9
Abschnitt 2
Verfahrensvorschriften
Zustellungen10
Berichterstattung11
Schriftliches Verfahren im Umlauf12
Verhinderung13
Beratung und Abstimmung14
Sondervotum15
Verkündung, Unterzeichnung16
Abschnitt 3
Einstweilige Anordnungen
Mündliche Verhandlung17
Belehrung über den Widerspruch18
Abschnitt 4
Verfahren bei Individualverfassungsbeschwerden
Vorsitz19
Abschnitt 5
Beschwerdekammer (§ 63c VerfGHG)
Besetzung20
Stellungnahme21
Beiziehung von Akten22
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
Änderungen der Geschäftsordnung23
Inkrafttreten24