§ 1 VerfGHGO - Verfassungsrichteramt
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- VerfGHGO,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 1103
Die Wahrnehmung des Amtes als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs hat nach der aus Artikel 75 und 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und aus § 1 Absatz 1 VerfGHG sich ergebenden Stellung des Gerichts grundsätzlich Vorrang vor jeder anderen Aufgabe.