Versionsverlauf


  • ab 01.04.2011 (aktuelle Fassung)

§ 20 LBesG LSA - Besoldungsordnungen A und B

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Amtliche Abkürzung
LBesG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2032.23

Die Ämter der Beamtinnen und Beamten und ihre Besoldungsgruppen werden in den Besoldungsordnungen A - aufsteigende Gehälter - und B - feste Gehälter - (Anlage 1) geregelt, soweit in den Abschnitten 3 und 4 nichts Abweichendes geregelt wird. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage 4 ausgewiesen.