Art. 2 AGSGG - Landessozialgericht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern (Bayerisches Sozialgerichts-Ausführungsgesetz - AGSGG)
- Amtliche Abkürzung
- AGSGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 33-1-A
Für den Freistaat Bayern wird ein Landessozialgericht mit Sitz in München errichtet; es führt die Bezeichnung "Bayerisches Landessozialgericht". In Schweinfurt besteht eine Zweigstelle mit sechs Senaten.