Versionsverlauf


  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

§ 4 BVAErrG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes
Redaktionelle Abkürzung
BVAErrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
200-2

Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Versorgung der früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen und ihrer Hinterbliebenen nach § 31d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung vom 23. Dezember  1955 (BGBl. I S. 820, 822).