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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HHG 2016)
Amtliche Abkürzung
HHG 2016
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 920) (2)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 784)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Feststellung des Haushaltsplans
Feststellung des Haushaltsplans1
Abschnitt 2
Besondere Regelungen zu den Einnahmen
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
(frei)5
Abschnitt 3
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
Abschnitt 4
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
(frei)17
Abschnitt 5
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
Abschnitt 6
Weitere Ermächtigungen
Weitere Ermächtigungen24
Abschnitt 7
Haushaltsentwicklung
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
Abschnitt 8
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
Abschnitt 9
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
Anlage
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016Anlage

für das Haushaltsjahr 2017 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1116).