§ 2 PostG - Regulierungsziele
Bibliographie
- Titel
- Postgesetz (PostG)
- Amtliche Abkürzung
- PostG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 900-18
(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
- 1.
die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
- 2.
die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
- 3.
die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
- 4.
die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
- 5.
die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- 6.
die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
- 7.
die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.