§ 4 VKOVorführung, Verhaftung

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
VKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2011-2-1

Die Gebühr für die Vorführung und für die Verhaftung auf Grund der Anordnung der Erzwingungshaft beträgt 50,- Deutsche Mark.