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§ 121b BewG - Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte der Mineralgewinnungsrechte

Bibliographie

Titel
Bewertungsgesetz (BewG)
Amtliche Abkürzung
BewG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-7

Einheitswerte, die für Mineralgewinnungsrechte auf die Feststellungszeitpunkte 1. Januar 1989 bis 1. Januar 1992 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr angewendet.