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§ 184b NSchG - Schulen in freier Trägerschaft

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

Auf Schulen in freier Trägerschaft, die noch Orientierungsstufen führen, ist § 184 Sätze 1 und 2 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden; ergänzend findet § 150 Abs. 6 Nr. 1 in der bis zum 31. Juli 2003 geltenden Fassung Anwendung, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2008.