Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte
(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
MBG Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2035-3

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2035-3

Vom 11. Dezember 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 577)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 16 und 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit1
Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit2
Beschäftigte3
Beamtinnen und Beamte4
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer5
(weggefallen)6
Gruppe7
Dienststellen8
Schweigepflicht9
Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung
Wahl von Personalräten10
Wahlrecht11
Wählbarkeit12
Anzahl der Mitglieder des Personalrates13
Vertretung der Gruppen14
Wahlverfahren15
Schutz der Wahlhandlung16
Kosten der Wahl17
Wahlanfechtung18
Unterabschnitt 2
Amtszeit
Regelmäßige Amtszeit19
Neuwahl aus besonderen Gründen20
Ausschluss und Auflösung21
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft22
Ersatzmitglieder23
Unterabschnitt 3
Geschäftsführung
Vorstand24
Einberufung und Leitung von Sitzungen25
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen26
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit27
Beratung und Abstimmung28
Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen29
Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften30
Teilnahme weiterer Personen31
Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift32
Sprechstunden33
Kosten34
Beiträge35
Unterabschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Freistellung36
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen37
Kündigung, Versetzung und Abordnung38
Abschnitt III
Personalversammlung
Allgemeines39
Einberufung, Tätigkeitsbericht40
Zeitpunkt41
Aufgaben42
Teilnahme weiterer Personen43
Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Stufenvertretungen44
Gesamtpersonalrat45
Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene46
Abschnitt V
Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat47
Sachliche Amtsführung48
Unterrichtung des Personalrates49
Arbeitsschutz und Unfallverhütung50
Unterabschnitt 2
Mitbestimmung
Umfang der Mitbestimmung51
Mitbestimmungsverfahren52
Bildung der Einigungsstelle, Kosten53
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle54
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle55
Initiativrecht des Personalrates56
Dienstvereinbarungen57
Durchführung von Entscheidungen58
Unterabschnitt 3
Allgemeine Regelungen auf Landesebene
Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften59
Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalräte
Personalräte und Stufenvertretungen60
Gesamtpersonalrat61
Abschnitt VI
Jugend- und Ausbildungsvertretung
Errichtung62
Wahlberechtigung und Wählbarkeit63
Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung64
Wahlverfahren65
Befugnisse und Tätigkeit66
Jugendversammlung67
Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen68
Abschnitt VII
Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
Errichtung69
Wahlrecht und Wählbarkeit70
Anzahl der Mitglieder des Referendarrates71
Wahlverfahren72
Geschäftsführung und Rechtsstellung73
Referendarversammlung74
Abschnitt VIII
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
Nichtständige Beschäftigte75
Krankenpflegepersonal76
Abschnitt IX
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für die Hochschulen
Hochschulen77
Unterabschnitt 2
Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)
Bildung der Personalräte78
Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)79
Hauptpersonalräte80
Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung81
Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen
Theater und Orchester82
Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände83
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts84
Behandlung von Verschlusssachen85
Abschnitt X
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Schwerbehindertenvertretung86
Vertrauensmann der Zivildienstleistenden87
Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte88
Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten89
Abschnitt XII
Schlussvorschriften
Unzulässigkeit von Vereinbarungen90
Wahlordnung91
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte92
Änderung des Landesrichtergesetzes93
Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz94
Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen 94a
Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht 95
Übergangsregelung für Freistellungen96
In-Kraft-Treten97

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.