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Schleswig-Holstein
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MBG Schl.-H.,SH - Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
§§ 90 - 97, Abschnitt XII - Schlussvorschriften
§§ 90 - 97, Abschnitt XII - Schlussvorschriften
§ 90 MBG Schl.-H., Unzulässigkeit von Vereinbarungen
§ 91 MBG Schl.-H., Wahlordnung
§ 92 MBG Schl.-H., Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 93 MBG Schl.-H., Änderung des Landesrichtergesetzes
§ 94 MBG Schl.-H., Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 94a MBG Schl.-H., Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
§ 95 MBG Schl.-H., Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
§ 96 MBG Schl.-H., Übergangsregelung für Freistellungen
§ 97 MBG Schl.-H., In-Kraft-Treten