Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte
(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
MBG Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2035-3

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2035-3

Vom 11. Dezember 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 577)

Zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 557)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit1
Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit2
Beschäftigte3
Beamtinnen und Beamte4
Angestellte5
Arbeiterinnen und Arbeiter6
Gruppe7
Dienststellen8
Schweigepflicht9
Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung
Wahl von Personalräten10
Wahlrecht11
Wählbarkeit12
Anzahl der Mitglieder des Personalrates13
Vertretung der Gruppen14
Wahlverfahren15
Schutz der Wahlhandlung16
Kosten der Wahl17
Wahlanfechtung18
Unterabschnitt 2
Amtszeit
Regelmäßige Amtszeit19
Neuwahl aus besonderen Gründen20
Ausschluß und Auflösung21
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft22
Ersatzmitglieder23
Unterabschnitt 3
Geschäftsführung
Vorstand24
Einberufung und Leitung von Sitzungen25
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen26
Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit27
Beratung und Abstimmung28
Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen29
Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften30
Teilnahme weiterer Personen31
Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift32
Sprechstunden33
Kosten34
Beiträge35
Unterabschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Freistellung36
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen37
Kündigung, Versetzung und Abordnung38
Abschnitt III
Personalversammlung
Allgemeines39
Einberufung, Tätigkeitsbericht40
Zeitpunkt41
Aufgaben42
Teilnahme weiterer Personen43
Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Stufenvertretungen44
Gesamtpersonalrat45
Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene46
Abschnitt V
Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat47
Sachliche Amtsführung48
Unterrichtung des Personalrates49
Arbeitsschutz und Unfallverhütung50
Unterabschnitt 2
Mitbestimmung
Umfang der Mitbestimmung51
Mitbestimmungsverfahren52
Bildung der Einigungsstelle, Kosten53
Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle54
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungstelle55
Initiativrecht des Personalrates56
Dienstvereinbarungen57
Durchführung von Entscheidungen58
Unterabschnitt 3
Allgemeine Regelungen auf Landesebene
Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften59
Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalräte
Personalräte und Stufenvertretungen60
Gesamtpersonalrat61
Abschnitt VI
Jugend- und Ausbildungsvertretung
Errichtung62
Wahlrecht und Wählbarkeit63
Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung64
Wahlverfahren65
Befugnisse und Tätigkeit66
Jugendversammlung67
Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen68
Abschnitt VII
Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
Errichtung69
Wahlrecht und Wählbarkeit70
Anzahl der Mitglieder des Referendarrates71
Wahlverfahren72
Geschäftsführung und Rechtsstellung73
Referendarversammlung74
Abschnitt VIII
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
Nichtständige Beschäftigte75
Krankenpflegepersonal76
Abschnitt IX
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für die Hochschulen
Hochschulen77
Unterabschnitt 2
Schulen und Landesinstitut Schleswig-Holstein für Praxis und Theorie der Schule
Bildung der Personalräte78
Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden79
Hauptpersonalräte bei der Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur80
Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung81
Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
Theater und Orchester82
Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände83
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts84
Behandlung von Verschlußsachen85
Abschnitt X
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Schwerbehindertenvertretung86
Vertrauensmann der Zivildienstleistenden87
Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte88
Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten89
Abschnitt XII
Schlußvorschriften
Unzulässigkeit von Vereinbarungen90
Wahlordnung91
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte92
Änderung des Landesrichtergesetzes93
Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz94
Übergangsregelungen für besondere Dienststellen94a
Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht 95
Übergangsregelung für Freistellungen96
In-Kraft-Treten97

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.