Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
(Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
Amtliche Abkürzung
AbfKlärV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-56-7

Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 137 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost3
Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen3a
Teil 2
Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1
Untersuchungspflichten
Bodenbezogene Untersuchungspflichten4
Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten5
Beschränkte Klärschlammuntersuchung6
Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
Bodenbezogene Grenzwerte7
Klärschlammbezogene Grenzwerte8
Rückstellprobe9
Analysefehler und Messtoleranzen10
Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene11
Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
Abgabe von Klärschlamm12
Bereitstellung von Klärschlamm13
Auf- oder Einbringungsmenge14
Beschränkung der Klärschlammverwertung15
Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren
Anzeigeverfahren16
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung17
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost18
Teil 3
Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Regelmäßige Qualitätssicherung19
Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung20
Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung21
Sachverständige22
Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung23
Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung24
Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung25
Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer
Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers26
Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens27
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung28
Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
Fortlaufende Überwachung29
Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung30
Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts31
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
Probenuntersuchung32
Unabhängige Untersuchungsstellen33
Registerführung34
Auf- oder Einbringungsplan35
Teil 5
Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten36
Bereits erteilte Qualitätszeichen37
Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse38
Bestehende Untersuchungsstellen39
(zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
Anlage 1
(zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung
Anlage 2
(zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
Anlage 3

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)