Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
(Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
Amtliche Abkürzung
AbfKlärV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-56-7

Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 137 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost3
Teil 1a
Anforderungen an die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm3a
Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammverbrennungsasche oder aus kohlenstoffhaltigen Rückständen3b
Untersuchungspflichten3c
Nachweispflichten3d
Registerpflicht bei Phosphorrückgewinnung3e
Teil 2
Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1
Untersuchungspflichten
Bodenbezogene Untersuchungspflichten4
Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten5
Beschränkte Klärschlammuntersuchung6
Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
Bodenbezogene Grenzwerte7
Klärschlammbezogene Grenzwerte8
Rückstellprobe9
Analysefehler und Messtoleranzen10
Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene11
Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
Abgabe von Klärschlamm12
Bereitstellung von Klärschlamm13
Auf- oder Einbringungsmenge14
Beschränkung der Klärschlammverwertung15
Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren; Registerpflicht
Anzeigeverfahren16
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung17
Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost18
Registerpflicht bei bodenbezogener Verwertung18a
Teil 3
Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Regelmäßige Qualitätssicherung19
Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung20
Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung21
Sachverständige22
Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung23
Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung24
Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung25
Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer
Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers26
Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens27
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung28
Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
Fortlaufende Überwachung29
Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung30
Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts31
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
Probenuntersuchung32
Unabhängige Untersuchungsstellen33
Registerführung34
Auf- oder Einbringungsplan35
Teil 5
Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten36
(zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
Anlage 1
(zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung
Anlage 2
(zu § 3d Absatz 3, § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Nachweise, Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
Anlage 3

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)