Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Amtliche Abkürzung
LAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1101-3

Vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 530)

Übersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln2 - 5a
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung6 - 26a
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete6 - 9
Zweiter Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus10 - 18
Dritter Abschnitt
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen19 - 20
Vierter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften22 - 26a
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes27 - 34b
Erster Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat27 - 34a
Zweiter Abschnitt
Vereinbarkeit von Amt und Mandat34b
Fünfter Teil
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften35 - 41

Artikel 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG) vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)