Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG -
Gesetz Nr. 1157

Bibliographie

Titel
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Amtliche Abkürzung
KFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
6022-1

Vom 12. Juli 1983 (Amtsbl. S. 462)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 696)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Grundlagen
Grundsätze für Ausgaben und Einnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften1
Vollzug des Finanzausgleiches2
Zuwendungen des Landes außerhalb des Finanzausgleiches3
Entschädigungspflicht der Körperschaften des öffentlichen Rechtes5
Zweiter Abschnitt
Finanzausgleich im Rahmen des Steuerverbundes
Erster Unterabschnitt
Finanzausgleichsmasse
Ermittlung der Finanzausgleichsmasse6
Aufteilung der verbleibenden Finanzausgleichsmasse7
Zweiter Unterabschnitt
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
Sonderzuweisungen7a
Schlüsselzuweisungen A8
Schlüsselzuweisungen B9
Finanzkraftmesszahl10
Steuerkraftmesszahl11
Bedarfsmesszahl12
Schlüsselzuweisungen13
Dritter Unterabschnitt
Schlüsselzuweisungen an die Gemeindeverbände
Schlüsselzuweisungen an die Gemeindeverbände14
Vierter Unterabschnitt
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
Investitionsstock15
Ausgleichsstock16
Dritter Abschnitt
Umlagen und Lastenausgleich zwischen kommunalen Körperschaften
Finanzausgleichsumlage17
Kreisumlage, Regionalverbandsumlage18
Genehmigungspflicht19
Finanzierung abweisbarer Aufgaben19a
(aufgehoben)20
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Einwohnerzahl21
Festsetzung und Berechtigung der Schlüsselzuweisungen22
Nicht verbrauchte Mittel der Schlüsselmassen23
Berichtigung der Umlagen24
Abrundung, Zahlung und Aufrechnungen25
Auskunftspflicht26
Verjährung27
Fünfter Abschnitt
Ergänzungs- und Übergangsbestimmungen
(weggefallen)28
Beirat für den kommunalen Finanzausgleich29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
(weggefallen)32
(weggefallen)33
Sechster Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verwaltungsvorschriften34
In-Kraft-Treten35

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.