Versionsverlauf


§ 13 KFAG - Schlüsselzuweisungen C

Bibliographie

Titel
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Amtliche Abkürzung
KFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
6022-1

Die Gemeinden erhalten aus der für die Schlüsselzuweisungen A und die Schlüsselzuweisungen B nicht verbrauchten Schlüsselmasse der Gemeinden (§ 7 Nr. 2) Zuweisungen nach dem Schlüssel ihrer Einwohnerzahl.