Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
Amtliche Abkürzung
LAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
621-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845, 1995 I S. 248) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)

In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie

unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet,

und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistung enthalten,

hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt
Grundsätze1 - 7
Zweiter Abschnitt
Begriffsbestimmungen8 - 15a
Zweiter Teil
Ausgleichsabgaben16 - 227a
(nicht abgedruckt)
Dritter Teil
Ausgleichsleistungen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften228 - 234
Zweiter Abschnitt
Feststellung von Schäden
Erster Titel
Grundsätze235 - 237
Zweiter Titel
Schadensberechnung238 - 242
Dritter Abschnitt
Hauptentschädigung243 - 252
Vierter Abschnitt
Eingliederungsdarlehn
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften253
Zweiter Titel
Eingliederungsdarlehn an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehn)254 - 258
Dritter Titel
Eingliederungsdarlehn zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehn)259, 260
Fünfter Abschnitt
Kriegsschadenrente
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften261 - 266
Zweiter Titel
Unterhaltshilfe267 - 278a
Dritter Titel
Entschädigungsrente279 - 285a
Vierter Titel
Gemeinsame Vorschriften286 - 292
Sechster Abschnitt
Hausratentschädigung293 - 297
Siebenter Abschnitt
Wohnraumhilfe298 - 300
Achter Abschnitt
Härtefonds301, 301a
Neunter Abschnitt
Sonstige Förderungsmaßnahmen302, 303
Zehnter Abschnitt
Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener304
Elfter Abschnitt
Organisation und Zuständigkeit305 - 317
Zwölfter Abschnitt
Verwaltung des Ausgleichsfonds318 - 324
Dreizehnter Abschnitt
Verfahren
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften325 - 334a
Zweiter Titel
Verfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung335 - 344
Dritter Titel
Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehn, Leistungen aus dem Härtefonds und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen345, 346
Vierter Titel
Verfahren bei der Wohnraumhilfe347, 348
Vierzehnter Abschnitt
Rückforderung bei Schadensausgleich349
Fünfzehnter Abschnitt
Sonstige und Überleitungsvorschriften350 - 358
Vierter Teil
Gemeinsame Schlußvorschriften359 - 375

(1) Red. Anm.:

Zur Gültigkeit in der ehemaligen DDR siehe Anl. I Kap. II Sachgeb. D Abschn. III Nr. 4 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 i.V.m. Artikel 1 des Gesetzes v. 23.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 920).