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§ 4 BremFiG - Bestand selbstständiger Fischereirechte

Bibliographie

Titel
Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
Amtliche Abkürzung
BremFiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
793-a-1

Selbstständige Fischereirechte bestehen als Belastungen des Gewässereigentums fort, soweit sie bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestanden haben. Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind vorbehaltlich des § 3 Abs. 2 auf selbstständige Fischereirechte entsprechend anzuwenden.