§ 4 BremFiG - Bestand selbstständiger Fischereirechte
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)
- Amtliche Abkürzung
- BremFiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 793-a-1
Selbstständige Fischereirechte bestehen als Belastungen des Gewässereigentums fort, soweit sie bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestanden haben. Die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind vorbehaltlich des § 3 Abs. 2 auf selbstständige Fischereirechte entsprechend anzuwenden.