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Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
(Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung - GleibWV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung - GleibWV)
Amtliche Abkürzung
GleibWV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
205-3-1

Vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2274(1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Wahlrechtsgrundsätze1
Wahlberechtigung2
Wählbarkeit3
Fristen für die Wahl4
Formen der Stimmabgabe5
Abschnitt 2
Vorbereitung der Wahl
Pflichten der Dienststelle6
Wahlvorstand7
Bekanntgabe der Wählerinnenliste8
Einspruch gegen die Wählerinnenliste9
Wahlausschreiben10
Bewerbung11
Nachfrist für Bewerbungen12
Bekanntgabe der Bewerbungen13
Form und Inhalt der Stimmzettel14
Abschnitt 3
Durchführung der Wahl
Ausübung des Wahlrechts15
Stimmabgabe im Wahlraum16
Briefwahl17
Behandlung der Briefwahlstimmen18
Elektronische Wahl19
Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses20
Benachrichtigung der Bewerberinnen21
Annahme der Wahl22
Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung23
Aufbewahrung der Wahlunterlagen24
Auflösung des Wahlvorstandes25
Abschnitt 4
Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst26
Übergangsbestimmungen27

Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2274)