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GleibWV - Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung
§§ 15 - 25, Abschnitt 3 - Durchführung der Wahl
§§ 15 - 25, Abschnitt 3 - Durchführung der Wahl
§ 15 GleibWV, Ausübung des Wahlrechts
§ 16 GleibWV, Stimmabgabe im Wahlraum
§ 17 GleibWV, Briefwahl
§ 18 GleibWV, Behandlung der Briefwahlstimmen
§ 19 GleibWV, Elektronische Wahl
§ 20 GleibWV, Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 GleibWV, Benachrichtigung der Bewerberinnen
§ 22 GleibWV, Annahme der Wahl
§ 23 GleibWV, Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
§ 24 GleibWV, Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 25 GleibWV, Auflösung des Wahlvorstandes