§ 51 HWG - Erhebung des Ausbaubeitrages
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
- Amtliche Abkürzung
- HWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2136-1
Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Absatz 2 BauGB und zum Ausgleich der dadurch die Eigentümerinnen und Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden Vorteile einen Ausbaubeitrag.