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§ 51 HWG - Erhebung des Ausbaubeitrages

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Amtliche Abkürzung
HWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2136-1

Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Absatz 2 BauGB und zum Ausgleich der dadurch die Eigentümerinnen und Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden Vorteile einen Ausbaubeitrag.