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  • ab 09.08.2002 (aktuelle Fassung)

§ 10 FischEtikettG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - FischEtikettG)
Amtliche Abkürzung
FischEtikettG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7847-25

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 1. August 2002

Der Bundespräsident
Johannes Rau

Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder

Die Bundesministerin
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Renate Künast