§ 62 SGB II - SchadenersatzBibliographieTitelSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -Redaktionelle AbkürzungSGB IINormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.860-2Wer vorsätzlich oder fahrlässig1.eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,2.eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.