§ 62 SGB II - Schadenersatz
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB II
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-2
Wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
- 2.
ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.