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  • ab 21.12.2018 (aktuelle Fassung)

Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler
(Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)

Bibliographie

Titel
Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)
Amtliche Abkürzung
BremDSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2131-a-1

Vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 631)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Denkmalpflege und Denkmalschutz1
Begriffsbestimmungen2
Geschützte Kulturdenkmäler3
Denkmalschutzbehörden4
Denkmalfachbehörden5
Denkmalrat6
Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste7
Vorläufiger Schutz8
Abschnitt 2
Allgemeine Schutzvorschriften
Erhaltungspflicht9
Genehmigungspflichtige Maßnahmen10
Anzeigepflichten11
Sicherung der Erhaltung eines geschützten Kulturdenkmals12
Auskunfts- und Duldungspflichten13
Zugang zu Kulturdenkmälern14
Dritter Abschnitt
Ausgrabungen und Funde
Funde15
Ausgrabungen16
Grabungsschutzgebiet17
Ablieferung18
Schatzregal19
Abschnitt 4
Enteignung und Entschädigung
Enteignung20
Sonstige entschädigungspflichtige Maßnahmen21
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Ordnungswidrigkeiten22
Straftaten23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24