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§ 19 StVZustV

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Redaktionelle Abkürzung
StVZustV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
92

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 47 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den Vorschriften in § 8 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zweitkennzeichen).