§ 9 HmbGDG - Ältere Menschen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbGDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2120-1
Zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von älteren Menschen hält der Öffentliche Gesundheitsdienst ein Beratungs- und Betreuungsangebot vor mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst trägt durch Unterstützung regionaler Qualitätszirkel/Pflegekonferenzen zur Einhaltung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Pflege und zur Weiterentwicklung einer regional gegliederten, bedarfsgerechten pflegerischen Versorgungsstruktur bei.