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§ 12 BAMG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG)
Amtliche Abkürzung
BAMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2022-1

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 1960 in Kraft. (1) Gleichzeitig wird das Gesetz über die Vereidigung der Mitglieder des Senats und der Bezirksämter vom 3. Februar 1951 (VOBl. I S. 242) aufgehoben.

(2) (überholt)

Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 12. Juli 1960.