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§ 13 RechPrüfG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen
Redaktionelle Abkürzung
RechPrüfG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
1103-a-1

Der Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung, die er der Bürgerschaft mitteilt.