§ 14 FTG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage
Redaktionelle Abkürzung
FTG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
113-c-1

Dieses Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (1)

Nach Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 302) soll § 14 Absatz 2 gestrichen werden.
Diese Änderung ist ist bereits durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 468) durchgeführt worden.