Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen
(Landesgleichstellungsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
GleichstG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2046-a-1

Vom 20. November 1990 (Brem.GBl. S. 433)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 450)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen2
Abschnitt II
Quotierung
Ausbildungsplatzquoten3
Einstellung, Übertragung eines Dienstpostens und Beförderung4
Benennung und Entsendung5
Abschnitt III
Fördermaßnahmen
Frauenförderpläne6
Stellenausschreibungen7
Familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung8
Fort- und Weiterbildung9
Berufstätigkeitsunterbrechung10
Abschnitt IV
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Wahl11
Amtszeit12
Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten13
Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Disziplinarverfahren13a
Weitere Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten13b
Kosten der Tätigkeit der Frauenbeauftragten14
Rechtsschutz14a
Persönliche Rechte und Pflichten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten15
Berichtspflicht16
Leistungsbeurteilung und Besprechungen von Führungskräften17
Evaluierung18
Anlagen
(zu Artikel 1 § 6 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst des Landes Bremen)Anlage 1