§ 14 FTG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage
Redaktionelle Abkürzung
FTG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
113-c-1

(1) Dieses Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) §§ 5 bis 7 und 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 treten mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft.