Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen
(Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung - SächsLVO)
Amtliche Abkürzung
SächsLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2.11/2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2017 (SächsGVBl. S. 485) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 714)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren2
Abschnitt 2
Gestaltung der Laufbahnen
Zuständigkeit für die Laufbahnen3
Laufbahnschwerpunkte4
Abschnitt 3
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen5
Abschnitt 4
Erwerb der Laufbahnbefähigung
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten6
Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten7
Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes8
Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst9
Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst10
Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber11
Abschnitt 5
Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Anerkennung der Berufsqualifikation12
Antrag13
Ausgleichsmaßnahmen14
Eignungsprüfung15
Anpassungslehrgang16
Verfahren17
Abschnitt 6
Probezeit
Ausgestaltung der Probezeit18
Abschnitt 7
Beförderung
Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen19
Nachteilsausgleich20
Ämterdurchlauf21
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 1422
Abschnitt 8
Fortbildung
Führungskräftefortbildung23
Abschnitt 9
Aufstieg
Aufstieg24
Abschnitt 10
Laufbahn- und Schwerpunktwechsel
Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten25
Schwerpunktwechsel26
Abschnitt 11
Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
Laufbahnbefähigung für Lehrämter27
Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz28
Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung29
Aufstieg in der Fachrichtung Justiz30
Einstellung in der Fachrichtung Polizei31
Beförderungen in der Fachrichtung Polizei32
Aufstieg in der Fachrichtung Polizei33
Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung34
Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr35
Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr36
Abschnitt 12
Landespersonalausschuss
Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses37
Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften
Überleitung von Laufbahnen und Beamten38
Übergangsvorschriften für den Aufstieg39
Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung40
Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 200941
Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung42
Übersicht zur Überleitung der LaufbahnenAnlage

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung

Vom 22. August 2017 (SächsGVBl. S. 485)

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 7. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 85) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Laufbahnverordnung in der seit 1. März 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die am 29. Oktober 2014 in Kraft getretene Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 532),

  2. 2.

    die am 24. März 2016 in Kraft getretene Verordnung vom 4. März 2016 (SächsGVBl. S. 98),

  3. 3.

    die am 1. März 2017 in Kraft getretene eingangs genannte Verordnung.