Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von zu überwachenden Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Umweltämter
- Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung -

Bibliographie

Titel
Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von zu überwachenden Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Umweltämter - Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung -
Redaktionelle Abkürzung
UmSchAnzV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
28

Vom 21. Februar 1995 (GV. NRW. S. 196)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. November 2004 (GV. NRW. S. 749)

Auf Grund des § 26 Abs. 1 und des § 48 Abs. 5 Buchstabe a des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2004 (GV NRW S. 135), wird für das Land Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet: