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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

Bibliographie

Titel
Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Amtliche Abkürzung
JAPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
315-1-1

Vom 6. Juli 2023 (GVBl. S. 211)

Aufgrund des § 6 Abs. 4 Satz 1 und des § 9 Abs. 1 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2022 (GVBl. S. 479), BS 315-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Staatliche Pflichtfachprüfung
Prüfungsfächer1
Prüfungsverfahren2
Meldung3
Zulassungsvoraussetzungen4
Zulassung5
Schriftliche Prüfung6
Mündliche Prüfung7
Notenstufen und Punktzahlen8
Bewertung der Prüfungsleistungen9
Versäumnis von Prüfungsterminen10
Ordnungsverstöße11
Störungen des Prüfungsablaufs12
Prüfungszeugnis, Prüfungsakten13
Teil 2
Vorbereitungsdienst
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Beginn und Ende, Teilzeitvorbereitungsdienst14
Leitung15
Ausbildung in anderen Bezirken16
Dienstaufsicht, Aufsicht17
Urlaub, Trennungsgeld18
Abschnitt 2
Ausbildung
Ausbildungsstationen19
Form der Ausbildung20
Ausbildung am Arbeitsplatz21
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft22
Lehrgänge23
Ausbildung am Arbeitsplatz Zivilrechtspflege24
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Zivilrechtspflege25
Ausbildung am Arbeitsplatz Verwaltung und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit26
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltung27
Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer28
Ausbildung am Arbeitsplatz Strafrechtspflege29
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Strafrechtspflege30
Ausbildung am Arbeitsplatz Rechtsberatung31
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsberatung32
Wahlstation33
Ausbildung am Arbeitsplatz Wahlfach34
Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft Wahlfach35
Teil 3
Zweite juristische Staatsprüfung
Vorstellung, Dienstaufsicht36
Prüfungsfächer37
Anwendbare Vorschriften, Prüfungszeugnis38
Schriftliche Prüfung39
Mündliche Prüfung40
Teil 4
Gebühren
Gebührenerhebung41
Teil 5
Schlussbestimmung
Übergangsbestimmung42
Inkrafttreten, Außerkrafttreten43
Anlage
zu § 1 Abs. 2 Nr. 1Anlage