Versionsverlauf


  • ab 21.11.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 FlaggAO

Bibliographie

Titel
Anordnung über die deutschen Flaggen
Redaktionelle Abkürzung
FlaggAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1130-7

Über Änderungen des Anhangs 2 sowie bei Zweifeln hinsichtlich der Berechtigung zum Führen der Bundesdienstflagge oder des anzuwendenden Musters nach Anhang 3 entscheidet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem jeweils zuständigen Verfassungsorgan oder Bundesministerium.